allgemeine geschäftsbedingungen

alles was sie wissen sollten

1.    Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotografin Lisa Carvalho, beziehungsweise einem berechtigten Vertreter, erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Annahme des Bildmaterials widersprochen wird.

2.    Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen schriftlich zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin bestätigt dies schriftlich.

1.      Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars zu leisten.

2.      Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.      Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.        

4.      Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5.      Für Personenaufnahmen, Verarbeitung und Speicherung der Bilddaten wird eine Einverständniserklärung benötigt. Die Fotografin steht jedoch nur mit dem Kunden direkt in Vertrag und ist nicht für die Einholung der Einverständniserklärungen der zuständig.                                                                                                                      

6.      Die Fotografin ist im Auftrag des Auftraggebers zuständig für die Einholung von Bewilligungen für Drohnenaufnahmen. Bei allfälligen Gebühren oder sonstigen Kosten, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.     

7.      Die Fotografin ist grundsätzlich berechtigt, bei Verhinderung eine Kollegin oder einen Kollegen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie ursprünglich vereinbart.

1.      Die AGB gelten für jegliches, dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher technischen Form dieses vorliegt.                               

2.      Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.

3.      Der Kunde darf das Bildmaterial nur an Dritte weitergeben, wenn diese zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung verwendet werden.

4.      Beanstandungen und Reklamationen auf Seiten des Auftraggebers, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial oder die Leistung als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugestellt. Mängel, die ihre Ursache in unsachgemäßer Ausarbeitung haben, werden von der Fotografin nach ihrem Ermessen durch Korrektur oder durch Neuanfertigung kostenlos reguliert.

1.      Der Kunde erwirbt grundsätzlich das Nutzungsrecht zur Verwendung und Veröffentlichungen im Internet, im TV, in Printmedien oder die Einstellung in digitale Datenbanken.

2.      Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks der Fotografin.

3.      Die Nutzungsrechte stehen unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

4.      Die Fotografin hat das Recht seine angefertigten Aufnahmen jederzeit, räumlich und zeitlich unbegrenzt in allen digitalen oder analogen Medien, zum Zwecke der Eigendarstellung zu präsentieren.

1.      Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten sowie das Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen und Einverständniserklärungen obliegt dem Kunden.

2.      Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3.      Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen von Aufnahmeobjekten oder Daten haftet die Fotografin nur für eigenes Verschulden und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.                   

4.      Die Fotografin verwahrt das Bildmaterial sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das von ihr aufbewahrte Bildmaterial, in digitaler Form, nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

5.      Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der von der Fotografin erstellten Produkte und Leistungen

1.      Es gilt das vereinbarte Honorar.                                                                                                  

2.      Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

3.      Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen bzw. anderweitigen Leistungen und Produkten innert 10 Tagen fällig.

4.      Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Bildmaterial Eigentum der Fotografin.

5.      Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6.      Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

1.    Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für Terminüberschreitung, die durch höhere Gewalt oder Schlechtwetter besonders bei Außenaufnahmen eintritt.

1.    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

1.    Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen und Leistungen im Ausland.

2.    Ergänzungen oder Änderung zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. 

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